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Leiterprüfservice
Prüfung und Dokumentation Ihrer Leitern — gesetzlich vorgeschrieben, bei uns einfach und zuverlässig.
- Prüfpflicht nach BetrSichV und DGUV Information 208-016
- Mindestens jährliche Prüfung durch befähigte Person
- Prüfprotokoll und Prüfplakette — rechtssicher für BG und Behörden
Ist die Leiterprüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja — eindeutig. Leitern sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber muss sie regelmäßig prüfen lassen. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert: mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person. Die TRBS 2121 Teil 2 regelt den sicheren Zustand vor jeder Benutzung.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14
Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu gefährlichen Situationen führen können, sind durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb hin zu prüfen. Der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Sinngemäß nach § 14 BetrSichV — Prüfung von Arbeitsmitteln
DGUV Information 208-016 — Leitern und Tritte
Leitern und Tritte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dabei sind insbesondere Sprossen, Holme, Gelenke, Füße und Beschläge auf Beschädigungen, Verformungen und sichere Funktion zu prüfen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Sinngemäß nach DGUV Information 208-016 (ehem. BGR 178)
TRBS 2121 Teil 2 — Verwendung von Leitern
Leitern dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen, sicheren Zustand befinden. Vor jeder Benutzung hat der Verwender die Leiter auf augenscheinliche Mängel zu prüfen. Leitern mit sicherheitsbeeinträchtigenden Mängeln dürfen nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen. Beschädigte Leitern sind zu kennzeichnen und bis zur Instandsetzung oder Entsorgung sicher aufzubewahren.
Sinngemäß nach TRBS 2121 Teil 2 — Gefährdung durch Absturz bei Verwendung von Leitern
Fazit für die Praxis: Wer Leitern gewerblich einsetzt und nicht prüft, verstößt gegen die BetrSichV — mit möglichen Bußgeldern, Verlust des BG-Versicherungsschutzes und persönlicher Haftung. Verformungen in Holmen sind oft nicht sichtbar und versagen ohne Vorwarnung. A-Z Gerüsthandel übernimmt die Prüfung für Sie.
Prüffristen auf einen Blick
| Vor erster Inbetriebnahme | Pflichtprüfung |
| Regelmäßige Prüfung | mind. 1× jährlich |
| Intensiver Einsatz | ggf. halbjährlich |
| Nach Sturz / Schlagbelastung | Sofort außer Betrieb! |
| Vor jeder Benutzung | Sichtprüfung (Anwender) |
| Prüfer | Befähigte Person |
Nach einem Sturz sofort außer Betrieb — auch ohne sichtbare Schäden. Innere Verformungen sind von außen nicht erkennbar.
Was wir prüfen
- Holme auf Verformungen und Risse
- Sprossen / Stufen auf Beschädigung und festen Sitz
- Gelenke auf Funktion und Arretierung
- Leiterfüße / Gleitschutz auf Verschleiß
- Beschläge, Spreizen, Sicherungselemente
- Kennzeichnung und Prüfplakette
So läuft der Leiterprüfservice ab
Einfach, schnell und mit rechtssicherem Prüfprotokoll.
01
Termin anfragen
Rufen Sie uns an: 06152 9798500 oder nutzen Sie das Formular. Anzahl und Typ der Leitern nennen.
02
Leitern einreichen
Bringen Sie die Leitern nach Nauheim oder vereinbaren Sie Abholung. Leitern gereinigt, Kennzeichnungen lesbar.
03
Sicht- und Funktionsprüfung
Prüfung durch befähigte Person: Holme, Sprossen, Stufen, Gelenke, Leiterfüße, Beschläge, Kennzeichnung. Sofortige Aussonderung bei Mängeln.
04
Protokoll und Rückgabe
Jede Leiter erhält Prüfeintrag und Prüfplakette. Sie erhalten das vollständige Prüfprotokoll — rechtssicher für BG und Behörden.
Häufige Fragen zur Leiterprüfung
Ist die Leiterprüfung wirklich gesetzlich Pflicht?
Ja, eindeutig. Die Pflicht ergibt sich aus drei Quellen:
BetrSichV § 14: Arbeitsmittel müssen durch befähigte Personen geprüft werden. Fristen legt der Arbeitgeber per Gefährdungsbeurteilung fest.
DGUV Information 208-016: Mindestintervall einmal jährlich. Prüfumfang: Holme, Sprossen, Stufen, Gelenke, Füße, Beschläge, Kennzeichnung. Ergebnis dokumentieren.
TRBS 2121 Teil 2: Leitern dürfen nur im ordnungsgemäßen Zustand verwendet werden. Sichtprüfung vor jeder Benutzung.
In welchem Turnus muss eine Leiter geprüft werden?
Mindestturnus nach DGUV 208-016: einmal jährlich durch befähigte Person. Zusätzlich: Vor erster Inbetriebnahme (Pflicht), bei intensivem Einsatz ggf. halbjährlich, nach Sturz- oder Schlagbelastung sofort außer Betrieb. Vor jeder Benutzung Sichtprüfung durch Anwender (TRBS 2121-2).
Was passiert wenn die Leiterprüfung nicht durchgeführt wird?
Rechtlich: Verstoß gegen BetrSichV, Bußgelder möglich, bei Unfällen strafrechtliche Relevanz.
Versicherungsrechtlich: BG kann Leistungen kürzen.
Haftungsrechtlich: Persönliche Haftung des Arbeitgebers.
Praktisch: Verformungen in Holmen sind oft unsichtbar und versagen ohne Vorwarnung.
Wer darf die Leiterprüfung durchführen?
Eine befähigte Person nach DGUV 208-016 — mit Fachkenntnissen durch Ausbildung und Berufserfahrung. Gerüstbauer, Gerüstbaumeister oder Sicherheitsfachkräfte. A-Z Gerüsthandel bietet diesen Service: 06152 9798500 oder Kontaktformular.
Was passiert mit Leitern die die Prüfung nicht bestehen?
Leitern mit Prüfmängeln sind sofort außer Betrieb zu nehmen, zu kennzeichnen und sicher zu verwahren. Reparatur mit Herstellerersatzteilen ist möglich — sonst ist die Leiter zu entsorgen. Nicht bestandene Leitern dürfen nicht weitergegeben oder verkauft werden. A-Z Gerüsthandel führt Ersatzleitern dauerhaft auf Lager.
Prüftermin anfragen
Nennen Sie uns Anzahl und Typ der Leitern — wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
Prüftermin vereinbaren
Gesetzliche Prüfpflicht erfüllen — mit Prüfprotokoll und Plakette von A-Z Gerüsthandel.
