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Leiterprüfservice

Prüfung und Dokumentation Ihrer Leitern — gesetzlich vorgeschrieben, bei uns einfach und zuverlässig.

Ist die Leiterprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja — eindeutig. Leitern sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber muss sie regelmäßig prüfen lassen. Die DGUV Information 208-016 konkretisiert: mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person. Die TRBS 2121 Teil 2 regelt den sicheren Zustand vor jeder Benutzung.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu gefährlichen Situationen führen können, sind durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb hin zu prüfen. Der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Sinngemäß nach § 14 BetrSichV — Prüfung von Arbeitsmitteln

DGUV Information 208-016 — Leitern und Tritte

Leitern und Tritte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dabei sind insbesondere Sprossen, Holme, Gelenke, Füße und Beschläge auf Beschädigungen, Verformungen und sichere Funktion zu prüfen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

Sinngemäß nach DGUV Information 208-016 (ehem. BGR 178)

TRBS 2121 Teil 2 — Verwendung von Leitern

Leitern dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen, sicheren Zustand befinden. Vor jeder Benutzung hat der Verwender die Leiter auf augenscheinliche Mängel zu prüfen. Leitern mit sicherheitsbeeinträchtigenden Mängeln dürfen nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen. Beschädigte Leitern sind zu kennzeichnen und bis zur Instandsetzung oder Entsorgung sicher aufzubewahren.

Sinngemäß nach TRBS 2121 Teil 2 — Gefährdung durch Absturz bei Verwendung von Leitern

Fazit für die Praxis: Wer Leitern gewerblich einsetzt und nicht prüft, verstößt gegen die BetrSichV — mit möglichen Bußgeldern, Verlust des BG-Versicherungsschutzes und persönlicher Haftung. Verformungen in Holmen sind oft nicht sichtbar und versagen ohne Vorwarnung. A-Z Gerüsthandel übernimmt die Prüfung für Sie.

Prüffristen auf einen Blick

Vor erster InbetriebnahmePflichtprüfung
Regelmäßige Prüfungmind. 1× jährlich
Intensiver Einsatzggf. halbjährlich
Nach Sturz / SchlagbelastungSofort außer Betrieb!
Vor jeder BenutzungSichtprüfung (Anwender)
PrüferBefähigte Person

Nach einem Sturz sofort außer Betrieb — auch ohne sichtbare Schäden. Innere Verformungen sind von außen nicht erkennbar.

Was wir prüfen

So läuft der Leiterprüfservice ab

Einfach, schnell und mit rechtssicherem Prüfprotokoll.

01

Termin anfragen

Rufen Sie uns an: 06152 9798500 oder nutzen Sie das Formular. Anzahl und Typ der Leitern nennen.

02

Leitern einreichen

Bringen Sie die Leitern nach Nauheim oder vereinbaren Sie Abholung. Leitern gereinigt, Kennzeichnungen lesbar.

03

Sicht- und Funktionsprüfung

Prüfung durch befähigte Person: Holme, Sprossen, Stufen, Gelenke, Leiterfüße, Beschläge, Kennzeichnung. Sofortige Aussonderung bei Mängeln.

04

Protokoll und Rückgabe

Jede Leiter erhält Prüfeintrag und Prüfplakette. Sie erhalten das vollständige Prüfprotokoll — rechtssicher für BG und Behörden.

Häufige Fragen zur Leiterprüfung

Ja, eindeutig. Die Pflicht ergibt sich aus drei Quellen:

BetrSichV § 14: Arbeitsmittel müssen durch befähigte Personen geprüft werden. Fristen legt der Arbeitgeber per Gefährdungsbeurteilung fest.

DGUV Information 208-016: Mindestintervall einmal jährlich. Prüfumfang: Holme, Sprossen, Stufen, Gelenke, Füße, Beschläge, Kennzeichnung. Ergebnis dokumentieren.

TRBS 2121 Teil 2: Leitern dürfen nur im ordnungsgemäßen Zustand verwendet werden. Sichtprüfung vor jeder Benutzung.

Mindestturnus nach DGUV 208-016: einmal jährlich durch befähigte Person. Zusätzlich: Vor erster Inbetriebnahme (Pflicht), bei intensivem Einsatz ggf. halbjährlich, nach Sturz- oder Schlagbelastung sofort außer Betrieb. Vor jeder Benutzung Sichtprüfung durch Anwender (TRBS 2121-2).

Rechtlich: Verstoß gegen BetrSichV, Bußgelder möglich, bei Unfällen strafrechtliche Relevanz.
Versicherungsrechtlich: BG kann Leistungen kürzen.
Haftungsrechtlich: Persönliche Haftung des Arbeitgebers.
Praktisch: Verformungen in Holmen sind oft unsichtbar und versagen ohne Vorwarnung.

Eine befähigte Person nach DGUV 208-016 — mit Fachkenntnissen durch Ausbildung und Berufserfahrung. Gerüstbauer, Gerüstbaumeister oder Sicherheitsfachkräfte. A-Z Gerüsthandel bietet diesen Service: 06152 9798500 oder Kontaktformular.

Leitern mit Prüfmängeln sind sofort außer Betrieb zu nehmen, zu kennzeichnen und sicher zu verwahren. Reparatur mit Herstellerersatzteilen ist möglich — sonst ist die Leiter zu entsorgen. Nicht bestandene Leitern dürfen nicht weitergegeben oder verkauft werden. A-Z Gerüsthandel führt Ersatzleitern dauerhaft auf Lager.

Prüftermin anfragen

Nennen Sie uns Anzahl und Typ der Leitern — wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

Prüftermin vereinbaren

Gesetzliche Prüfpflicht erfüllen — mit Prüfprotokoll und Plakette von A-Z Gerüsthandel.

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