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PSA-Prüfservice

Prüfung und Dokumentation Ihrer PSA gegen Absturz — gesetzlich vorgeschrieben, bei uns schnell und zuverlässig.

Ist die PSA-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja — eindeutig. Die Prüfpflicht für PSA gegen Absturz ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Grundlagen, die ineinandergreifen: der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem DGUV Grundsatz 312-906 und den Herstellervorgaben der jeweiligen PSA. Alle drei Quellen fordern übereinstimmend eine mindestens jährliche Prüfung durch eine befähigte Person.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu gefährlichen Situationen führen können, sind durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb hin zu prüfen. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen sind vom Arbeitgeber festzulegen.

Sinngemäß nach § 14 BetrSichV — Prüfung von Arbeitsmitteln

DGUV Grundsatz 312-906

PSA gegen Absturz muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigte Person geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Sinngemäß nach DGUV Grundsatz 312-906 — Ausrüstungen für Tätigkeiten mit Absturzgefahr

Herstellervorgaben (PSA-Kennzeichnung)

Alle zertifizierten PSA-Produkte gegen Absturz (EN 361, EN 362, EN 354, EN 355, EN 360) tragen in der Gebrauchsanleitung die Anforderung zur regelmäßigen Prüfung — in der Regel mindestens einmal jährlich. Manche Hersteller fordern bei intensiver Nutzung kürzere Prüfintervalle. Die Gebrauchsanleitung des Herstellers ist rechtsverbindlich.

Pflicht gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und Herstellerdokumentation

Fazit für die Praxis: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, Prüffristen festzulegen und die Prüfung zu dokumentieren. Wer PSA gegen Absturz einsetzt und nicht prüft, riskiert nicht nur Unfälle — sondern auch Bußgelder, den Verlust des Versicherungsschutzes und im Schadensfall persönliche Haftung. A-Z Gerüsthandel übernimmt die Prüfung für Sie.

Prüffristen auf einen Blick

Vor erster InbetriebnahmePflicht
Regelmäßige Prüfungmind. 1× jährlich
Bei intensiver Nutzunghalbjährlich
Nach SturzbelastungSofort (außer Betrieb!)
Vor jeder BenutzungSichtprüfung (Anwender)
PrüferBefähigte Person

Wichtig: Nach einem Sturz ist PSA sofort außer Betrieb zu nehmen und durch eine befähigte Person zu prüfen — auch wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.

Was wir prüfen

So läuft der Prüfservice ab

Einfach, schnell und rechtssicher dokumentiert.

01

Termin anfragen

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06152 9798500 oder über das Formular. Nennen Sie uns Anzahl und Art der zu prüfenden PSA — wir vereinbaren einen Termin.

02

PSA einreichen

Bringen Sie die PSA zu uns nach Nauheim oder wir vereinbaren Abholung. Bitte alle Kennzeichnungen (Seriennummer, Herstellerdatum) lesbar halten.

03

Prüfung durch befähigte Person

Sichtprüfung (Nähte, Gurtbänder, Metallteile, Kennzeichnung) und Funktionsprüfung (Schließ- und Öffnungsmechanismen). Sofortiger Ausschluss beschädigter PSA.

04

Protokoll & Ausgabe

Jedes geprüfte Teil erhält einen Prüfeintrag mit Datum und Prüfer. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll als Nachweis für Behörden und Berufsgenossenschaft.

Häufige Fragen zum PSA-Prüfservice

Ja, eindeutig. Die Prüfpflicht ergibt sich aus drei unabhängigen Quellen, die alle dieselbe Anforderung stellen:

1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsmittel — zu denen PSA gegen Absturz zählt — durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Art, Umfang und Fristen sind festzulegen und zu dokumentieren.

2. DGUV Grundsatz 312-906: Konkretisiert die BetrSichV für PSA gegen Absturz. Mindestintervall: einmal jährlich. Nach Sturzbelastung: sofortige Außerbetriebnahme und Prüfung.

3. Herstellervorgaben: Jede zertifizierte PSA nach EN 361, EN 362 etc. enthält in der Gebrauchsanleitung die Prüfpflicht. Diese ist rechtsverbindlich. Wer die PSA ohne Prüfung einsetzt, verstößt gegen die Herstellervorgaben und verliert den Versicherungsschutz.

Der gesetzliche Mindestturnus nach DGUV Grundsatz 312-906 ist einmal jährlich durch eine befähigte Person. Hinzu kommen:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme — Pflichtprüfung vor Erstverwendung
  • Bei intensiver Nutzung — nach Herstellervorgabe ggf. halbjährlich
  • Nach jeder Sturzbelastung — sofortige Außerbetriebnahme, keine Wiederverwendung ohne Prüfung
  • Vor jeder Benutzung — kurze Sichtprüfung durch den Anwender selbst (Pflicht)

Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Die Konsequenzen einer unterlassenen PSA-Prüfung sind erheblich:

Rechtlich: Verstoß gegen BetrSichV und DGUV-Vorschriften — mögliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten. Bei Arbeitsunfällen: strafrechtliche Relevanz für den Arbeitgeber.

Versicherungsrechtlich: Die Berufsgenossenschaft kann im Schadensfall Leistungen kürzen oder verweigern, wenn die Prüfpflicht nachweislich nicht eingehalten wurde.

Haftungsrechtlich: Der Arbeitgeber haftet persönlich für Schäden, die durch nicht geprüfte PSA entstehen — auch gegenüber dem Verletzten.

Praktisch: Nicht geprüfte PSA kann unsichtbare Schäden haben, die im Ernstfall versagen. Das Prüfintervall schützt Leben.

Die Kosten hängen von der Anzahl und Art der zu prüfenden PSA ab. Für ein individuelles Angebot rufen Sie uns bitte an: 06152 9798500 — oder nutzen Sie das Formular auf dieser Seite. Nennen Sie uns einfach, wie viele Gurte, Verbindungsmittel und Helme geprüft werden sollen, dann erstellen wir Ihnen ein Angebot. Alternativ: Kontaktformular.

Nicht zwingend — aber manchmal ja. Nach der Prüfung gibt es drei mögliche Ergebnisse: Weiterverwenden (Eintrag ins Prüfprotokoll), Reparatur/Reinigung erforderlich (wird festgelegt) oder Aussondern (wenn die PSA nicht mehr sicher einsetzbar ist). Ausgesonderte PSA muss vernichtet werden — sie darf nicht weitergegeben oder verkauft werden. A-Z Gerüsthandel führt Ersatz-PSA dauerhaft auf Lager, sodass Sie ausgesonderte Teile sofort ersetzen können.

Prüftermin anfragen

Nennen Sie uns Anzahl und Art der PSA — wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

Prüftermin vereinbaren

Gesetzliche Prüfpflicht erfüllen — mit Prüfprotokoll und Dokumentation von A-Z Gerüsthandel.

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