PSA — Persönliche Schutzausrüstung

Sicherheit am Gerüst — geprüft, normgerecht, sofort einsetzbar.

PSA für den Gerüstbau — was ist Pflicht?

Die DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreiben für alle Personen, die auf Gerüsten arbeiten, den Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung vor. Die konkrete Ausstattung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes — je nach Absturzhöhe und Tätigkeit kommen unterschiedliche PSA-Kategorien zum Einsatz.

Als Mindestausstattung gilt auf Gerüstbaustellen: Schutzhelm (EN 397), Sicherheitsschuhe (EN ISO 20345, mindestens S1P) und Warnschutzkleidung (EN 20471). Bei Arbeiten mit Absturzgefahr ist zusätzlich PSA gegen Absturz (Auffanggurt, Verbindungsmittel, Auffanggerät) vorgeschrieben.

A-Z Gerüsthandel in Nauheim führt die wesentliche PSA für den Gerüstbau dauerhaft auf Lager — geprüft, normgerecht und sofort einsetzbar. Für Fragen zur richtigen Ausstattung beraten wir Sie persönlich: 06152 9798500. Zudem bieten wir einen PSA-Prüfservice an — Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Prüfprotokoll nach DGUV Grundsatz 312-906.

Mindestausstattung Gerüstbau

PSA-Prüfservice

Jährliche Prüfpflicht nach DGUV Grundsatz 312-906. Wir prüfen Ihre Gurte, Verbindungsmittel und Helme — mit Prüfprotokoll.

Unser PSA-Sortiment

EN 397 / EN 12492

Schutzhelme

Industrieschutzhelme für Gerüstbauarbeiten nach EN 397 sowie Bergsteigerhelme / Kletterhelme nach EN 12492 für besondere Einsatzbereiche. Pflicht auf jeder Gerüstbaustelle.

EN 361 / EN 358

Auffanggurte

Auffanggurte (Ganzkörpergurt nach EN 361) halten beim Absturz den Körper sicher und verteilen die Fangstoßkräfte. Haltegurte (EN 358) sichern gegen unbeabsichtigtes Auftreten auf nicht begehbare Flächen.

EN 362 / EN 354 / EN 355

Verbindungsmittel

Verbindungsmittel verbinden den Auffanggurt mit dem Anschlagpunkt. Karabiner (EN 362), Verbindungsseile (EN 354) und Falldämpfer (EN 355) bilden zusammen das Rückhaltesystem.

EN 360 / EN 353

Auffanggeräte

Mitlaufende Auffanggeräte (EN 360, Bandfalldämpfer) und geführte mitlaufende Auffanggeräte an Führungsleinen (EN 353) ermöglichen das freie Auf- und Abstiegssichern am Gerüst.

EN 795

Anschlageinrichtungen

Mobile Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen nach EN 795 für die temporäre Befestigung am Gerüst oder Bauwerk. Voraussetzung für den Einsatz von PSA gegen Absturz.

EN 388 / EN 20471

Schutzhandschuhe & Warnkleidung

Mechanische Schutzhandschuhe (EN 388) schützen vor Schnitt, Abrieb und Perforation. Warnschutzkleidung (EN 20471, Klasse 2 oder 3) sorgt für Sichtbarkeit auf der Baustelle.

Wichtig: PSA muss jährlich geprüft werden

PSA gegen Absturz — Auffanggurte, Verbindungsmittel, Auffanggeräte — muss gemäß DGUV Grundsatz 312-906 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Nicht mehr einsatzfähige PSA muss ausgesondert und vernichtet werden.

Häufige Fragen zur PSA im Gerüstbau

Die Mindestausstattung nach DGUV Vorschrift 38 umfasst: Schutzhelm (EN 397), Sicherheitsschuhe (EN ISO 20345, mind. S1P) und Warnschutzkleidung (EN 20471, Klasse 2 oder 3). Bei Absturzgefahr — also immer dann, wenn kein vollständiger normgerechter Seitenschutz vorhanden ist — kommt zusätzlich PSA gegen Absturz hinzu: Auffanggurt (EN 361), Verbindungsmittel (EN 362/354) und ggf. Falldämpfer (EN 355). Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

PSA gegen Absturz ist am Gerüst immer dann zu tragen, wenn kein normgerechter dreiteiliger Seitenschutz (Geländer ≥ 1,00 m, Zwischenholm und Fußwehr) vorhanden ist und eine Absturzgefahr ab 2,00 m Fallhöhe besteht. Das ist insbesondere beim Auf- und Abbau des Gerüsts der Fall, wenn der Seitenschutz noch nicht montiert ist, sowie bei Arbeiten auf ungesicherten Bereichen. Das Layher-Fahrgerüst mit Sicherheitsaufbau P2 ist so konstruiert, dass die BetrSichV ohne Mehraufwand erfüllt wird.

Eine befähigte Person im Sinne des DGUV Grundsatz 312-906 ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für die Prüfung von PSA gegen Absturz verfügt. Das kann ein ausgebildeter Gerüstbaumeister, ein Sicherheitsbeauftragter oder eine vom Hersteller schulungsberechtigte Person sein. A-Z Gerüsthandel bietet einen solchen Prüfservice an.

Ein Auffanggurt (Ganzkörpergurt, EN 361) ist für das Auffangen nach einem Absturz ausgelegt — er verteilt die Fangstoßkräfte über den gesamten Körper (Schultern, Brust, Oberschenkel). Er muss immer dann verwendet werden, wenn ein freier Absturz möglich ist. Ein Haltegurt (EN 358) sichert gegen das unbeabsichtigte Auftreten auf nicht begehbare Flächen — er verhindert das Hingelangen an die Absturzkante, fängt aber keinen freien Fall ab. Auf Gerüstbaustellen mit Absturzgefahr ist daher ausschließlich der Auffanggurt (EN 361) einzusetzen.

Einfach anfragen — telefonisch unter 06152 9798500, per E-Mail unter info@a-z-geruesthandel.de oder über das Formular auf dieser Seite. Wir beraten Sie zur richtigen Ausstattung für Ihren Einsatz, führen gängige PSA dauerhaft auf Lager und bieten auch den PSA-Prüfservice an. Lieferung in die Rhein-Main-Region oder Abholung in Nauheim möglich.

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Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages.

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Persönliche Beratung zur richtigen PSA-Ausstattung und Prüfservice auf Anfrage.

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