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PSA — Persönliche Schutzausrüstung
Sicherheit am Gerüst — geprüft, normgerecht, sofort einsetzbar.
- Schutzhelme · Auffanggurte · Verbindungsmittel — dauerhaft auf Lager
- Geprüft nach EN 397 · EN 361 · EN 362 · EN 354
- PSA-Prüfservice auf Anfrage — Prüfprotokoll inklusive
PSA für den Gerüstbau — was ist Pflicht?
Die DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreiben für alle Personen, die auf Gerüsten arbeiten, den Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung vor. Die konkrete Ausstattung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes — je nach Absturzhöhe und Tätigkeit kommen unterschiedliche PSA-Kategorien zum Einsatz.
Als Mindestausstattung gilt auf Gerüstbaustellen: Schutzhelm (EN 397), Sicherheitsschuhe (EN ISO 20345, mindestens S1P) und Warnschutzkleidung (EN 20471). Bei Arbeiten mit Absturzgefahr ist zusätzlich PSA gegen Absturz (Auffanggurt, Verbindungsmittel, Auffanggerät) vorgeschrieben.
A-Z Gerüsthandel in Nauheim führt die wesentliche PSA für den Gerüstbau dauerhaft auf Lager — geprüft, normgerecht und sofort einsetzbar. Für Fragen zur richtigen Ausstattung beraten wir Sie persönlich: 06152 9798500. Zudem bieten wir einen PSA-Prüfservice an — Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Prüfprotokoll nach DGUV Grundsatz 312-906.
Mindestausstattung Gerüstbau
- Schutzhelm EN 397
- Sicherheitsschuhe EN ISO 20345 (mind. S1P)
- Warnschutzkleidung EN 20471
- Schutzhandschuhe EN 388
- Bei Absturzgefahr: Auffanggurt EN 361
- Verbindungsmittel EN 362 / EN 354
PSA-Prüfservice
Jährliche Prüfpflicht nach DGUV Grundsatz 312-906. Wir prüfen Ihre Gurte, Verbindungsmittel und Helme — mit Prüfprotokoll.
Unser PSA-Sortiment
EN 397 / EN 12492
Schutzhelme
Industrieschutzhelme für Gerüstbauarbeiten nach EN 397 sowie Bergsteigerhelme / Kletterhelme nach EN 12492 für besondere Einsatzbereiche. Pflicht auf jeder Gerüstbaustelle.
- Industrieschutzhelm EN 397
- Kletterhelm EN 12492
- Mit und ohne Kinnriemen
- Verschiedene Farben / Klassen
EN 361 / EN 358
Auffanggurte
Auffanggurte (Ganzkörpergurt nach EN 361) halten beim Absturz den Körper sicher und verteilen die Fangstoßkräfte. Haltegurte (EN 358) sichern gegen unbeabsichtigtes Auftreten auf nicht begehbare Flächen.
- Auffanggurt Ganzkörper EN 361
- Haltegurt EN 358
- Verstellbare Schultergurte, Brustgurt, Beingurte
- Prüfungspflichtig — jährlich nach DGUV 312-906
EN 362 / EN 354 / EN 355
Verbindungsmittel
Verbindungsmittel verbinden den Auffanggurt mit dem Anschlagpunkt. Karabiner (EN 362), Verbindungsseile (EN 354) und Falldämpfer (EN 355) bilden zusammen das Rückhaltesystem.
- Karabinerhaken EN 362
- Verbindungsseil EN 354
- Falldämpfer EN 355
- Y-Verbindungsmittel (Doppelschenkel)
EN 360 / EN 353
Auffanggeräte
Mitlaufende Auffanggeräte (EN 360, Bandfalldämpfer) und geführte mitlaufende Auffanggeräte an Führungsleinen (EN 353) ermöglichen das freie Auf- und Abstiegssichern am Gerüst.
- Mitlaufendes Auffanggerät EN 360
- Geführtes Auffanggerät EN 353
- Für Steigleitern und Gerüst-Stiegen
- Auf Anfrage
EN 795
Anschlageinrichtungen
Mobile Anschlagpunkte und Anschlageinrichtungen nach EN 795 für die temporäre Befestigung am Gerüst oder Bauwerk. Voraussetzung für den Einsatz von PSA gegen Absturz.
- Mobile Anschlagpunkte EN 795
- Anschlagseile / Bandschlingen
- Befestigung am Gerüstrahmen / Rohr
- Auf Anfrage — Beratung erforderlich
EN 388 / EN 20471
Schutzhandschuhe & Warnkleidung
Mechanische Schutzhandschuhe (EN 388) schützen vor Schnitt, Abrieb und Perforation. Warnschutzkleidung (EN 20471, Klasse 2 oder 3) sorgt für Sichtbarkeit auf der Baustelle.
- Schutzhandschuhe EN 388
- Warnweste EN 20471 Klasse 2 / 3
- Warnschutzjacke EN 20471
- Auf Anfrage
Wichtig: PSA muss jährlich geprüft werden
PSA gegen Absturz — Auffanggurte, Verbindungsmittel, Auffanggeräte — muss gemäß DGUV Grundsatz 312-906 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Nicht mehr einsatzfähige PSA muss ausgesondert und vernichtet werden.
- Sichtprüfung vor jeder Benutzung (Anwender)
- Jährliche Prüfung durch befähigte Person
- Prüfprotokoll und Dokumentation erforderlich
- A-Z Gerüsthandel bietet diesen Prüfservice an
Häufige Fragen zur PSA im Gerüstbau
Welche PSA ist auf Gerüstbaustellen vorgeschrieben?
Die Mindestausstattung nach DGUV Vorschrift 38 umfasst: Schutzhelm (EN 397), Sicherheitsschuhe (EN ISO 20345, mind. S1P) und Warnschutzkleidung (EN 20471, Klasse 2 oder 3). Bei Absturzgefahr — also immer dann, wenn kein vollständiger normgerechter Seitenschutz vorhanden ist — kommt zusätzlich PSA gegen Absturz hinzu: Auffanggurt (EN 361), Verbindungsmittel (EN 362/354) und ggf. Falldämpfer (EN 355). Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
Wann muss ich PSA gegen Absturz am Gerüst tragen?
PSA gegen Absturz ist am Gerüst immer dann zu tragen, wenn kein normgerechter dreiteiliger Seitenschutz (Geländer ≥ 1,00 m, Zwischenholm und Fußwehr) vorhanden ist und eine Absturzgefahr ab 2,00 m Fallhöhe besteht. Das ist insbesondere beim Auf- und Abbau des Gerüsts der Fall, wenn der Seitenschutz noch nicht montiert ist, sowie bei Arbeiten auf ungesicherten Bereichen. Das Layher-Fahrgerüst mit Sicherheitsaufbau P2 ist so konstruiert, dass die BetrSichV ohne Mehraufwand erfüllt wird.
Was bedeutet 'befähigte Person' bei der PSA-Prüfung?
Eine befähigte Person im Sinne des DGUV Grundsatz 312-906 ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für die Prüfung von PSA gegen Absturz verfügt. Das kann ein ausgebildeter Gerüstbaumeister, ein Sicherheitsbeauftragter oder eine vom Hersteller schulungsberechtigte Person sein. A-Z Gerüsthandel bietet einen solchen Prüfservice an.
Wie unterscheiden sich Auffanggurt und Haltegurt?
Ein Auffanggurt (Ganzkörpergurt, EN 361) ist für das Auffangen nach einem Absturz ausgelegt — er verteilt die Fangstoßkräfte über den gesamten Körper (Schultern, Brust, Oberschenkel). Er muss immer dann verwendet werden, wenn ein freier Absturz möglich ist. Ein Haltegurt (EN 358) sichert gegen das unbeabsichtigte Auftreten auf nicht begehbare Flächen — er verhindert das Hingelangen an die Absturzkante, fängt aber keinen freien Fall ab. Auf Gerüstbaustellen mit Absturzgefahr ist daher ausschließlich der Auffanggurt (EN 361) einzusetzen.
Wie bekomme ich PSA bei A-Z Gerüsthandel?
Einfach anfragen — telefonisch unter 06152 9798500, per E-Mail unter info@a-z-geruesthandel.de oder über das Formular auf dieser Seite. Wir beraten Sie zur richtigen Ausstattung für Ihren Einsatz, führen gängige PSA dauerhaft auf Lager und bieten auch den PSA-Prüfservice an. Lieferung in die Rhein-Main-Region oder Abholung in Nauheim möglich.
Schnellanfrage
Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages.
PSA anfragen oder Prüftermin vereinbaren
Persönliche Beratung zur richtigen PSA-Ausstattung und Prüfservice auf Anfrage.
